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bewilligungsfreie Bauvorhaben

zB. überdachte Stellplätze und Nebengebäude

 

Vor Baubeginn sind an die Gemeinde folgende Unterlagen vorzulegen:

Schriftliche Mitteilung  mit ausführlicher Beschreibung und Skizze der Baulichkeit  mit Abständen zu anderen Baulichkeiten und zu  Grundgrenzen.

 

Überdachte Stellplätze:

  • Sind überdachte Flächen (bis max. 40 m²) im Bauland bzw. im Freiland außerhalb der land- u. forstwirtschaftlichen Nutzung und jeweils da nur in unmittelbarem Anschluss an rechtmäßig bestehende Wohngebäude auf dem selben Grundstück, zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, welche an höchstens 2 Seiten durch Wände bzw. sonstige Bauteile (Gitter) umschlossen sind.
  • Für derartige Flugdächer, welche jedoch mehr als 35 m² überdachte Flächen aufweisen, gelten für deren Ausführung zusätzlich erhöhte Brandschutzerfordernisse.  Eine Beurteilung erfolgt im Bauamt.

Nebengebäude:

  • Sind eingeschossige, ebenerdige, unbewohnte Bauten von untergeordneter Bedeutung im Bauland  bzw. im Freiland außerhalb der land- u. forstwirtschaftlichen Nutzung und jeweils da nur in unmittelbarem Anschluss an rechtmäßig bestehende Wohngebäude auf dem selben Grundstück mit einer Geschosshöhe bis 3 m, einer Firsthöhe bis 5 m und bis zu einer bebauten Fläche von 40 m².

 

Es wird angeboten die einzureichenden Baumaßnahmen vor einer Baumitteilung bzw. in der Planungsphase vom bautechnischen Sachverständigen der Gemeinde Hall (Tel. Voranmeldung 03613/2369) beurteilen zu lassen.

Wichtige Informationen

Aushilfe gesucht
Für die Sommersaison im Freibad Hall wird wieder eine Aushilfe gesucht.
Bei Interesse auf dem Gemeindeamt melden.
 
Fotowettbewerb

Informationen finden Sie hier

 
Touren/Themenwege

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U9 Turnier in Hall
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Fr, 22. Jun um 17:00 Uhr
Sportfest "SV Knauf Hall"

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