bewilligungsfreie Bauvorhaben
zB. überdachte Stellplätze und Nebengebäude
Vor Baubeginn sind an die Gemeinde folgende Unterlagen vorzulegen:
Schriftliche Mitteilung mit ausführlicher Beschreibung und Skizze der Baulichkeit mit Abständen zu anderen Baulichkeiten und zu Grundgrenzen.
Überdachte Stellplätze:
- Sind überdachte Flächen (bis max. 40 m²) im Bauland bzw. im Freiland außerhalb der land- u. forstwirtschaftlichen Nutzung und jeweils da nur in unmittelbarem Anschluss an rechtmäßig bestehende Wohngebäude auf dem selben Grundstück, zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, welche an höchstens 2 Seiten durch Wände bzw. sonstige Bauteile (Gitter) umschlossen sind.
- Für derartige Flugdächer, welche jedoch mehr als 35 m² überdachte Flächen aufweisen, gelten für deren Ausführung zusätzlich erhöhte Brandschutzerfordernisse. Eine Beurteilung erfolgt im Bauamt.
Nebengebäude:
- Sind eingeschossige, ebenerdige, unbewohnte Bauten von untergeordneter Bedeutung im Bauland bzw. im Freiland außerhalb der land- u. forstwirtschaftlichen Nutzung und jeweils da nur in unmittelbarem Anschluss an rechtmäßig bestehende Wohngebäude auf dem selben Grundstück mit einer Geschosshöhe bis 3 m, einer Firsthöhe bis 5 m und bis zu einer bebauten Fläche von 40 m².
Es wird angeboten die einzureichenden Baumaßnahmen vor einer Baumitteilung bzw. in der Planungsphase vom bautechnischen Sachverständigen der Gemeinde Hall (Tel. Voranmeldung 03613/2369) beurteilen zu lassen.



