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Feuerungsanlagen

mit festen u. flüssigen Brennstoffen

über 8kW bis 400kW Nennheizleitung

Vom Bauwerber:

Einreichung nach §  20  und § 33 Stmk. BauG 1995 i.d.d.g.F.

 

Vom Heizungsinstallateur:

Ordnungsgemäßes Inverkehrbringen im Sinne des Stmk. Feuerungsanlagengesetzes LGBl. Nr. 73/2001 dazu gehört ergänzend:

               

                a.) Nachweis über Emissionsgrenzwerte

b.) Wirkungsgrad - Prüfprotokoll.

                c.) Typenschild (Foto)

d.) Techn. Dokumentation 2-fach.

Wichtige Informationen

Aushilfe gesucht
Für die Sommersaison im Freibad Hall wird wieder eine Aushilfe gesucht.
Bei Interesse auf dem Gemeindeamt melden.
 
Fotowettbewerb

Informationen finden Sie hier

 
Touren/Themenwege

alpregio.outdooractive.com

Veranstaltungskalender

Sa, 19. Mai um 10:00 Uhr
U9 Turnier in Hall
Fr, 01. Jun um 00:00 Uhr
ARBÖ Classic
Fr, 22. Jun um 17:00 Uhr
Sportfest "SV Knauf Hall"

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